Residenz, die

[1090] Die Residênz, plur. die -en, aus dem Latein. Residentia. 1) Der Zustand, da sich eine Person gewöhnlich an einem Orte aufhält; ohne Plural. In welchem Verstande es von fürstlichen und andern Personen von dem hohen Adel zuweilen gebraucht wird. Seine Residenz an einem Orte nehmen, seinen ordentlichen, gewöhnlichen Aufenthalt. In dem kanonischen Rechte der Römischen Kirche ist es der ordentliche beständige Aufenthalt eines Geistlichen an dem Orte seiner Pfründe, und die Verbindlichkeit zu diesem Aufenthalte. 2) Der Ort, an welchem sich eine fürstliche oder andere Person von hohem Adel gewöhnlich aufhält; das Hoflager, da denn so wohl das Schloß das Residenz-Schloß, als auch die Stadt die Residenz-Stadt oder Hofstadt, oft nur die Residenz schlechthin, genannt wird. Ehedem war dafür das veraltete Sedilhove, Siedelhof, üblich, welches in diesem Verstande noch in dem alten Gedichte auf den heil. Anno vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1090.
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