[519]Residénz (lat.), der Ort, wo ein Fürst oder hoher Kirchenbeamter seinen bleibenden Wohnsitz hat (residiert); Residenzpflicht, die Verpflichtung der Geistlichen, ständig an ihrem Amtssitz anwesend zu sein.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 519.