[1313] Das Vorwêrk, des -es, plur. die -e, ein von einem Landgute abgesondertes und vornehmlich zur Viehzucht bestimmtes Stück, welches als ein eigenes Werk, oder eine eigene Anstalt betrachtet wird. Ein Meierhof. Ein Vorwerk bestehet gemeiniglich aus einigen von einem Hauptgute abgesonderten und mit den dazu nöthigen wirthschaftlichen Gebäuden versehenen Ländereyen. Es führet den Nahmen ohne Zweifel daher, weil es sich gemeiniglich vor dem Hauptgute befindet; ob es gleich im Oberdeutschen Fuhrwerk lautet, und daher manche zu einer irrigen Ableitung veranlasset hat, als wenn das Vorwerk eine Anstalt wäre, wohin das Fuhrwesen von dem Hauptgute verleget worden, welches zwar in einigen, aber vielleicht nur in wenigen Fällen zutrifft. In Baiern heißt ein Vorwerk ein Schwaig.