[806] Vorwerk, 1. Gruppe von landwirtschaftlichen Gebäuden, welche für den Betrieb eines vom Hauptbesitz entfernten Stück Landes notwendig sind (s. Gehöfteanlagen); 2. Vorfeste, vorgeschobenes Festungswerk (s. Festungsbau).
Adelung-1793: Vorwerk, das
Meyers-1905: Vorwerk
Pierer-1857: Vorwerk