[267] Vorwerk, in der Landwirtschaft ein vom Hauptgut abgetrennter Teil des Gutes mit eignen Wirtschaftsgebäuden und eigner, wenngleich in Abhängigkeit von dem Hauptgut stehender Betriebsleitung.
Adelung-1793: Vorwerk, das
Lueger-1904: Vorwerk
Pierer-1857: Vorwerk