[177] Remesse oder Rimesse, bezeichnet in der Handlungssprache 1) die Bezahlung für empfangene Waaren bar, oder in Wechselbriesen, 2) die von dem Acceptanten ausgezahlte Wechselsumme im Gegensatz der Tratte, d. h. der zum Bezahlen aufgegebenen Summe. – Man darf dieß Wort aber nicht mit dem ähnlich klingenden