Remesse

[673] Remesse oder Rimesse. Die kaufmännische Geschäftssprache bezeichnet damit jede übersendete Zahlung in Geld oder Wechseln, das Übermachen einer solchen Zahlung aber heißt remittiren, ein dabei befindlicher Wechsel noch insbesondere eine Rimesse und der Einsender der Remittent. Als Letzterer wird noch vorzugsweise der Empfänger eines gezogenen Wechsels oder einer sogenannten Tratte bezeichnet, welcher denselben zuerst vom Aussteller oder Trassanten erhält, und es liegt ihm die Pflicht ob, dafür zu sorgen, daß das Papier an dem Orte, wo es zahlbar ist, zur rechten Zeit ankommt und bei dem Bezogenen zur Zahlung vorgezeigt (präsentirt) werde. Gibt er, wie es meist der Fall ist, den Wechsel vorher an einen Andern, so geht jene Verpflichtung auf diesen Inhaber über und derselbe Fall tritt ein, wenn der Wechsel durch noch mehr Hände geht. Verfehlt aber der letzte Besitzer desselben die Beobachtung der wegen etwaiger Annahme sowie im Betreff der Einkassirung vorgeschriebenen Formen und wird ihm dann die Bezahlung vom Bezogenen verweigert, so hat er seine Ansprüche wegen Ersatz an die frühern Inhaber des Wechsels dadurch verloren (s. Präjudiz), von denen keiner so wenig wie der Aussteller gehalten ist, einen zu spät präsentirten und deshalb unbezahlt gebliebenen, wenn auch nachträglich noch protestirten Wechsel einzulösen. – Im Buchhandel endlich heißt remittiren das gewöhnlich zur Ostermesse erfolgende Zurücksenden der unverkauft gebliebenen Bücher von Seiten der Sortimentshändler an die Verleger (s. Buchhandel) und die zurückgekommenen Bücher selbst werden Remittenten und scherzweise Krebse genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 673.
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