Das Fahnenlehen

[339] Das Fahnenlehen hieß ehedem ein Lehen höherer Art, welches mit Ueberreichung einer Fahne solchen weltlichen Vasallen verliehen wurde, welche Reichsasterlehnsleute unter sich hatten, als Fürsten, Grafen etc., zum Unterschied von Zepterlehen, wo blos mit dem Zepter beliehen wurde. In der Folge hörte dieser Unterschied auf, da alle Reichslehen mit dem Schwerdte verliehen wurden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 339.
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