Fahnenlehen

[657] Fahnenlehen, vor Zeiten im deutsch. Reich ein größeres Lehen, Fürstenlehen; die Fahne zeigte das Recht des Heerbanns an und wurde von dem Kaiser überreicht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 657.
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