[269] Fahnenlehen (Fahnlehen), zur Zeit des alten Deutschen Reiches die vom König unmittelbar verliehenen und mit der herzoglichen Amtsgewalt des Heerbannes ausgestatteten Lehen; die Belehnung erfolgte durch Übergabe einer Fahne (hasta signifera) als dem Symbol des Heerbannes. Nur der Herrenstand galt von Geburt als berechtigt, F. zu empfangen; die Inhaber von F. hießen ursprünglich des Reiches Fürsten. Nach dem Sachsen- und Schwabenspiegel wurden alle geistlichen Fürstenlehen mit dem Zepter, alle weltlichen mit der Fahne verliehen.