[513]der Zeidler in manchen Gegenden derjenige genannt, welcher sich darauf versteht, Bienen zu zeideln und zu warten; in manchen Provinzen, z. B. in der Lausitz, in Sachsen etc. auch ein solcher, der das Recht hat, Bienen in einem Walde zu halten.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 513.