Der Zeidler

[513] der Zeidler in manchen Gegenden derjenige genannt, welcher sich darauf versteht, Bienen zu zeideln und zu warten; in manchen Provinzen, z. B. in der Lausitz, in Sachsen etc. auch ein solcher, der das Recht hat, Bienen in einem Walde zu halten.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 513.
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