[305] Die Ehehaft ist ein veraltetes, nur noch bei den Juristen und zwar in der Mehrzahl: die Ehehaften, übliches Wort, wodurch ein ganz rechtmäßiges und in den Gesetzen als gültig zugestandenes [305] Hinderniß angedeutet wird. Daher sagt man: er hat Ehehaften, d. h. sehr wichtige gegründete Abhaltungen.