[368] Obedienz, vom lat. obedientia, Gehorsam; canonische O., die Unterordnung der einzelnen Kirchenämter u. ihrer Inhaber unter den nächsthöheren Kirchenobern u. dessen Amtsgewalt, eine Verpflichtung, deren Erfüllung der Kleriker durch den O.eid auf sich nimmt; kirchenpolitische O., die Anerkennung der Rechtmäßigkeit eines Papstes. Erzbischofes od. Bischofes von Seite seines Wahlcollegiums sowie von Seite der ihm untergebenen Nationen, Provinzen, Diöcese; klösterliche O., das feierliche Gelöbniß unbedingten Gehorsams gegen die Kloster- u. Ordensobern. O.-gesandtschaften, durch welche die neugewählten deutschen Kaiser dem Papste ihre Anerkennung sowie ihre Unterordnung in kirchlichen Angelegenheiten ausdrückten, üblich von den Zeiten Kaiser Heinrichs V. (110625) bis auf Franz I. (1745), jedoch nicht ohne Unterbrechung.