[293] Obediénz (lat.), Gehorsam, insbes. in der kath. Kirche der durch den Obedienzeid gelobte Gehorsam der Kirchendiener gegen ihre Kirchenobern, also der Geistlichen gegen die Bischöfe und dieser gegen den Papst (obedĭentĭa canonĭca), sowie der durch das Klostergelübde (votum obedientiae) beim Eintritt in einen Orden versprochene vollkommene Gehorsam der Mönche und Nonnen gegen die Ordensobern (obedientia religiōsa, klösterliche O.); dann auch die an die Untergebenen (obedientiarĭi) erteilten Ämter, wie z.B. Pfarrämter in Stiftern und Klöstern (Obedienzpfarren). – Vgl. Heiner (1882).