Die Währung

[473] Die Währung wird der Werth und die Geltung gewisser Münzsorten genannt, so wie sie in einem Staate oder einer Stadt nach einem gewissen Münzfuße[473] bestimmt werden. So sagt man z. B. so und so viel Thaler Meißnischer Währung, d. h. nach dem Schrote und Korne des meißnischen Geldes; oder so und so viel Mark Lübischer Währung, d. h. nach Lübischem Gelde.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 473-474.
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