[473] Die Währung wird der Werth und die Geltung gewisser Münzsorten genannt, so wie sie in einem Staate oder einer Stadt nach einem gewissen Münzfuße[473] bestimmt werden. So sagt man z. B. so und so viel Thaler Meißnischer Währung, d. h. nach dem Schrote und Korne des meißnischen Geldes; oder so und so viel Mark Lübischer Währung, d. h. nach Lübischem Gelde.