[21] Actor heißt der Stellvertreter Dessen, welcher als Sachwalter, als Curator einer Frau, als Vormund eines Unmündigen oder Geisteskranken, oder auch als Syndikus einer Commun oder Behörde vor Gericht zu vertreten hat, aber verhindert ist, persönlich zu erscheinen. Ein Actor ist folglich der Stellvertreter eines andern Stellvertreters, und muß von diesem zu Besorgung der übernommenen Angelegenheit eine Vollmacht erhalten, welche ein Actorium heißt.