Aufenthaltskarten

[141] Aufenthaltskarten sind Bescheinigungen, welche die Policei darüber ausstellt, daß Jemand die Erlaubniß hat, sich an einem Orte aufzuhalten. Sie wurden zuerst in Frankreich während der Revolution eingeführt, um Diejenigen, welche politisch verdächtig waren, unter steter Aufsicht zu haben und sind alsdann auch in Deutschland und andern Ländern allgemein in Gebrauch gekommen. Sie werden gewöhnlich nur auf eine bestimmte Zeit ausgestellt und müssen nach dem Ablaufe derselben erneuert werden. Für Fremde ist in manchen Staaten und in besondern Fällen, wenn sie die Aufenthaltskarten erhalten sollen, die Bürgschaft eines Einwohners nöthig, auch müssen sie in der Regel, so lange sie Aufenthaltskarten haben, ihre Pässe auf der Policei niederlegen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 141.
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