Authentisch

[159] Authentisch, nach dem Griechischen soviel als selbstverfaßt, dann echt, nennt man eine Schrift, wenn sie wirklich von dem Verfasser herrührt, dem sie zugeschrieben wird, in welchem Falle man ihr Authenticität beimißt. Zur Authenticität der Urkunden gehört, daß sie mit allen, zur Zeit ihrer Ausstellung üblichen Förmlichkeiten vollzogen sind. Von authentischen Beweisen spricht man, wenn sie auf die Aussage eines Augenzeugen oder eine authentische Urkunde gestützt sind. Authentisch nennt man die Erklärung eines Gesetzes, welche vom Gesetzgeber selbst gegeben wird und unter einer authentischen Erzählung versteht man eine solche, welcher ein wirkliches Ereigniß zum Grunde liegt. – Authentische Tonarten werden in der Musik die sechs Haupttonarten genannt, im Gegensatze der abgeleiteten oder plagalischen Tonarten.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 159.
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