[179] Bankĭer heißt ein Kaufmann, welcher ausschließlich den Geldwechsel oder Staatspapierhandel betreibt. Es ist hierzu ein bedeutendes Capital und Credit erfoderlich, wenn er ins Große getrieben werden soll, und ein tüchtiger Bankier muß nicht blos von Geld-, Münz-und Handelsverhältnissen, sondern auch von den Staatsverhältnissen genau unterrichtet sein. Je tiefer er diese durchschaut, desto mehr wird er seine Erfahrungen und Verbindungen erweitern und selbst wichtigen Einfluß auf dieselben ausüben können. Ein glänzendes Beispiel davon bietet gegenwärtig das Haus Rothschild (s.d.) dar.