Bankier

[296] Bankier (Banquier, spr. Bankich), 1) ein Kaufmann, der sich ausschließend mit dem Geldwechsel u. Handel mit Staatspapieren, ja mit jedem durch Geld od. Credit zu betreibenden Verkehr beschäftigt. Die B-s nehmen daher Gelder zu geringen Procenten von Andern an, leihen sie zu höhern aus, schießen auf ihnen consignirte Waaren vor, ziehen auf fremde [296] Häuser u. lassen auf sich ziehen, discontiren Wechsel, übernehmen Staatsanleihen etc. Fast jeder bedeutende Kaufmann hat bei einem B. ein Conto corrente u. bezieht von ihm die für sein Geschäft u. seinen Privatbedarf nöthigen Gelder, zahlt aber an ihn auch die bedeutenderen eingehenden Posten. od. weist seine auswärtigen Forderungen an ihn an, wo dann der B. gegen Provision die Eincassirung besorgt. Die B-s sind daher die Seele des Handels. Der Fabrikant u. der Kaufmann findet ferner nur bei ihnen in zufälligen augenblicklichen Stockungen des Absatzes Hülfe; sie erleichtern den Verkehr der Handelswelt unter einander u. die Verbindung mit dem Ausland; 2) bei Hazardspielen, derjenige Spieler, der gegen alle übrigen spielt, d.h. gewinnt, wo jene verlieren u. umgekehrt, s. Hazardspiele.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 296-297.
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