[349] Bundesfestungen (deutsche) sind die seit 1814 zu Vormauern und Hauptwaffenplätzen gegen Frankreich bestimmten Festungen Luxemburg und Mainz, von denen erstere preuß. und niederländ., die andere östr. und preuß. Besatzung hat, und seit 1815 das von Baiern besetzte Landau. Diese Plätze bilden mit den Festungen in Rheinpreußen eine Vertheidigungslinie, zu deren Verstärkung von der dazu verordneten Militaircommission noch die Anlage von Befestigungen bei Ulm, Rastatt und Homburg vorgeschlagen worden, allein noch nicht zur Ausführung gekommen ist. Zur Bestreitung der Kosten ist ein Theil der franz. Contributionsgelder von 1815 bestimmt, das Übrige aber wird von den Mitgliedern des deutschen Bundes aufgebracht.