[599] Bundesfestungen, feste Plätze, zur gemeinschaftlichen Verteidigung eines Bundes bestimmt. Im vormaligen Deutschen Bund (s.d.) waren Rastatt, Ulm, Landau, Mainz und Luxemburg B. Im Deutschen [599] Reich sind alle Festungen mit Ausnahme der bayrischen (Ingolstadt, Germersheim [Neuulm ist Bestandteil der Reichsfestung Ulm]) Reichsfestungen.