[350] Bureau, ein franz Ausdruck, bedeutet eigentlich Schreibtisch, dann aber das Geschäftszimmer, die Amtsstube und eine öffentliche Behörde, deren Vorgesetzter die Leitung der Geschäfte allein besorgt, auch allein dafür verantwortlich ist, daher seine Unterbeamten, die nur einen berathenden Einfluß haben, oft selbst wählt und besoldet. Wo die Staatsbehörden[350] auf diese Weise eingerichtet sind, besteht die Bureau verfassung, deren Gegensatz die Collegialverfassung ist, bei welcher der Beschluß durch Mehrheit der Stimmen unter mehren gleichberechtigten Mitgliedern einer Behörde gefaßt wird, die also entscheidenden Einfluß besitzen und die Verantwortlichkeit theilen. Die Bureauverfassung gestattet ein schnelleres und durchgreifenderes Handeln, artet aber, da Alles vom Oberbeamten abhängt, leicht in einseitiges und willkürliches Verfahren und durch Misbrauch der Beamtengewalt gegen die Regierten, in Bureaukratie oder Beamtendespotismus aus. Die Collegialverfassung bringt dagegen häufig große Verzögerungen und Schwanken in den Geschäftsgang, weil verschiedenartige Ansichten auf denselben einwirken; auch führt sie in großen Staaten leicht zur Bildung ansehnlicher und mächtiger Körperschaften, wie z.B. die alten franz. Parlamente waren, welche von Eigennutz und einer Art Zunftgeist beseelt, den Maßregeln der Regierung oft hinderlich werden. Die Verwaltung in den meisten Staaten war daher von jeher bureaumäßig eingerichtet oder man suchte die Vortheile beider Systeme mit Umgehung der Nachtheile zu verbinden.