[378] Canton heißt so viel wie Bezirk und wird in diesem Sinne von Abtheilungen einer Gegend oder eines Landes gebraucht, welche für einen bestimmten Zweck, z.B. wie früher in Preußen zur Aushebung der Ergänzungsmannschaften für ein bestimmtes Regiment, abgegrenzt werden, daher damals cantonspflichtig gleichbedeutend mit militairpflichtig war. Jetzt legt man vorzugsweise den einzelnen schweizerischen Freistaaten den Namen Canton bei, ungeachtet sie sich selbst Orte und Ortschaften nennen. – Unter Cantonnement oder Cantonnirung wird nicht nur der Bezirk, in dessen Ortschaften eine Abtheilung Truppen auf gewisse Zeit einquartirt wird, sondern auch eine solche Art des Unterbringens derselben verstanden, daß sie auf gewissen Punkten bequem vereinigt werden können. Cantonnirungen werden daher entweder von Truppen bezogen, welche ihre Standquartiere verlassen, um größere Übungen vorzunehmen, oder im Kriege während des Winters auch während Waffenstillständen von solchen, die im Felde stehen, denen man jedoch einige Erholung gewähren will und die doch stets kampfbereit sein sollen.