[397] Certioration, ein dem Lateinischen entlehnter Ausdruck, welcher Verständigung, Belehrung bedeutet, wird in der Rechtswissenschaft von Erläuterungen über die Wirkungen abzugebender Erklärungen, über Rechtsmittel, welche gegen ein Erkenntniß zulässig sind u. dergl. gebraucht, welche bei gerichtlichen Handlungen zufolge gesetzlicher Vorschrift vom Richter solchen Personen ertheilt werden müssen, bei welchen, wie z.B. bei Frauen, die Bekanntschaft mit rechtlichen Verhältnissen nicht vorausgesetzt werden, und deren Unterlassung zur Folge haben kann, daß die Gültigkeit der erhaltenen Erklärung von Dem angefochten wird, dem die gesetzliche Certioration nicht gegeben wurde.