Collator

[445] Collātor, d.h. Verleiher, wird Jemand genannt, der das Recht hat, eine geistliche oder Schulstelle oder ein Stipendium zu vergeben, und das Recht dazu heißt daher das Collatur- oder Patronatsrecht. (S. Patron.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 445.
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