[451] Commission wird die Beauftragung Anderer mit Geschäften genannt, denen man sich nicht selbst unterziehen will oder kann; der beauftragende Theil heißt dabei Committent, und der Beauftragte, wenn der Auftrag von einer öffentlichen Behörde herrührt, Commissair, wenn von Privatpersonen, gewöhnlich Commissionnair. Zuweilen werden auch mehre für einen Zweck gemeinschaftlich beauftragte Personen eine Commission genannt, was mit Comité (s.d.) gleichbedeutend ist, wenn sie von einer zahlreichen Versammlung bestellt wurde. Bisweilen ist Commissair mit einem näher bezeichneten Zusatze auch dauernder Amtstitel, wie z.B. bei Postcommissair, Kriegscommissair, und ebenso führen fortdauernd bestehende Behörden den Namen Commissariat. Von dem vorzüglich bei Anschaffung von Bedürfnissen für das Militair herrschenden Gebrauche, die Commission zu ihrer Lieferung in großer Menge einzelnen Personen zu ertheilen, ist es Sitte geworden, die auf solchem Wege erhaltenen Kleidungsstücke, Waffen und Lebensmittel, Commißröcke, -schuhe, -flinten, -brote u.s.w. zu nennen und damit gewöhnlich anzudeuten, daß sie aus groben und geringen Stoffen bestehen, indem man früher noch mehr als jetzt dabei die äußerste Wohlfeilheit auf Kosten der Güte zu erreichen suchte.