[576] Kasteien heißt, nach dem kirchlichen Sprachgebrauche, sich zur Bewahrung vor der Sünde oder zur Sühnung derselben freiwillig gewisse körperliche Entsagungen oder Leistungen, die für sogenannte gute Werke gelten, auferlegen, wie Fasten (s.d.), Geißeln (s.d.) u.s.w.; daher Kasteiung jede freiwillige Erduldung gewisser, zur Büßung übernommener Qualen.