[656] Krahn, Kran, Kranich ist der Name einer Hebemaschine, die in ihrer einfachsten Gestalt aus einem senkrecht stehenden Balken besteht, von welchem oben unter einem stumpfen Winkel ein zweiter Balken ausläuft, an dessen äußerstem Ende sich eine Rolle befindet. Über die Rolle läuft ein Seil und wenn man an das eine Ende derselben einen schweren Gegenstand befestigt, so kann man diesen, an [656] dem andern Ende ziehend, in die Höhe heben. Da der Krahn besonders gebraucht wird, um sehr schwere Lasten zu heben, besonders um die Waaren aus den Schiffen an das Land zu bringen, so bringt man an ihm mancherlei Räderwerk an, um mit einem geringen Aufwand von Kraft ein sehr schweres Gewicht bewältigen zu können, und richtet ihn überdies so ein, daß er, nachdem die Last gehoben worden, sammt dieser mit Hülfe eines zweiten Räderwerks gewendet werden kann. Die Krahne werden an den Ufern der Häfen oder der Flüsse an den Auspackorten aufgerichtet. Erst richtet man den Krahn so, daß er über das Schiff ragt, befestigt an die herabhängende Kette oder an das Seil einen Waarenballen, hebt diesen, dreht dann den Krahn und setzt den Ballen auf dem Lande nieder. Mit zwei Kurbeln, welche die beiden Räderwerke in Bewegung setzen, kann man auf diese Weise die schwersten Lasten bequem regieren. Den Namen soll die Maschine von der Ähnlichkeit ihrer Gestalt mit der des Vogels Kranich erhalten haben. – Die Landesherren haben das sogenannte Krahnrecht, d.h. das Recht, die Schiffer zu nöthigen, an bestimmten Orten ihre Waaren auszuladen, wiegen zu lassen und einen Zoll, das Krahngeld, zu bezahlen.