Legiren

[715] Legīren nennt man das Versetzen der edlen Metalle mit minder edlen oder unedlen, welches namentlich bei demjenigen Gold und Silber geschieht, das zur Münze bestimmt ist, um ihm eine größere Festigkeit zu geben, und bei dem Golde, welches zum Schmucke bestimmt ist, um es für die Bearbeitung geschickter, haltbarer und wohlfeiler zu machen. Das zugesetzte Metall heißt die Legirung. Man pflegt das Silber stets nur mit Kupfer, das Gold aber mit Kupfer ( rothe Legirung) oder mit Silber (weiße Legirung) oder mit Kupfer und Silber (gemischte Legirung) zu versetzen. Den Gehalt an Gold bestimmt man nach Marken und Karaten, von denen 24 auf eine Mark gehen; den Gehalt an Silber nach Marken und Lothen, deren 16 auf eine Mark gehen. Vergl. Gewichte. – Legiren heißt in der Rechtssprache auch das Aussetzen eines Legats (s.d.).

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 715.
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