[217] Münze Man versteht im Allgemeinen unter Münze geprägte Stücke eines Metalls, die entweder zu Denk-und Schaumünzen, Medaillen und Schaustücken (s. Denkmale) oder als Geld (s.d.) dienen sollen, wo dann in der Regel ihr Nennwerth darauf angegeben ist.
Dieser ist nicht immer der innere Werth, daher solches Geld dann im Handel und Verkehr auch nicht überall zu demselben angenommen wird, es sei denn, daß der Staat, von dem es geschlagen wurde, die Gewährung seines Nennwerthes nicht blos verbürge, sondern auch die Mittel dazu und das öffentliche Vertrauen besitze, er werde diese Bürgschaft erfüllen. Dies ist z.B. bei der Türkei nicht der Fall und die zu 11/3 Thlr. Nennwerth ausgeprägten türk. Piaster gelten daher nur im Verhältniß ihres Metallwerths ungefähr den vierten Theil oder 1/3 Thlr. Das ausschließliche Recht des Staats, Geld zu prägen, heißt Münzregal (s. Regalien) und Gold, Silber, Kupfer, in Rußland auch Platina, sind die jetzt gewöhnlich ausgemünzten Metalle; es ist aber auch Geld aus Eisen, Blei und andern Metallen, ja in besondern Nothfällen, z.B. vom Befehlshaber oder vom Magistrate einer Stadt während langer Belagerung oder von den Ständen einer vom Feinde besetzten Provinz, aus Holz und Leder gemacht worden, das daher auch Nothmünze heißt. An jeder Metallmünze unterscheidet man die Hauptseite oder den Avers, gewöhnlich mit der Abbildung, auch dem Wappen Dessen, der die Münze schlagen ließ (oder bei Denkmünzen zu dessen Ehren sie geschlagen wurde), und die Rück- oder Kehrseite, den Revers, mit sinnbildlichen Gegenständen, Wappen oder Schrift. Die am Rande befindliche Schrift heißt Legende oder Umschrift, in der Mitte der Münzen angebrachte aber Inscription oder Inschrift; der untere, mittels eines Strichs vom Hauptgepräge getrennte Theil einer Münze wird die Basis, auch Abschnitt genannt. Der Form nach sind Metallmünzen gewöhnlich rund, doch gibt es auch eckige, wie z.B. einige span. Münzen und russ. Kopeken. Nach der Größe werden die Silbermünzen in grobe Sorten von mehr als einem Thaler Werth (in Preußen werden jedoch unter grobem Courant 1/1 und 1/3 Thalerstücke verstanden), in mittle Sorten bis zu Zweigroschen- und Zehnkreuzerstücken und in Scheidemünze getheilt; letztere soll nur zum Ausgleichen und zu Bezahlung der kleinsten Bruchtheile [217] der Landesmünze da sein, welche in England ausschließlich in Gold, in andern Ländern auch aus den groben Silbersorten besteht und für den großen Verkehr bestimmt ist. Eine Stadt oder ein Ort, wo Geld gemünzt wird, heißt eine Münzstätte und man bezeichnet dieselben auf den Münzen gewöhnlich durch Buchstaben. So bedeutet A unter den preuß. Münzen Berlin, auf östr. Wien, auf bair. Bamberg; B auf preuß. Breslau, auf östr. Kremnitz; C auf östr. Prag, auf preuß. Kleve; D auf preuß. Aurich, auf östr. Grätz; E auf preuß. Königsberg, auf östr. Karlsburg; F auf preuß. Magdeburg, auf östr. Hall in Tirol; G auf preuß. Stettin, auf östr. Nagy-Banya in Ungarn u.s.w. Da Münzen aus edlen Metallen vermöge der natürlichen Weichheit der letztern einer zu großen Abnutzung beim Gebrauche unterliegen würden, so gibt man dem Golde durch eine Beimischung von Silber und Kupfer, Karatirung genannt, dem Silber durch Zusatz von Kupfer oder sogenanntes Legiren eine größere Härte und vermehrt damit auch den Umfang der Münzen auf eine dem bequemen Gebrauche günstige Weise. Das Verhältniß, in welchem sich hiernach das edle Metall zur Beimischung in einer Münze findet, wird das Korn oder der Feingehalt derselben, das Gewicht der Münzen das Schrot genannt und die hierüber, sowie in Bezug auf Eintheilung und Nennwerth der Münzen in einem Lande geltenden gesetzlichen Bestimmungen machen den Münzfuß desselben aus.
In Deutschland werden der Feingehalt und das Gewicht oder Korn und Schrot in der Regel nach der köln. Mark bestimmt und diese in 24 Karat zu 12 Grän, wenn von Gold die Rede ist, und wenn es sich um Silber handelt, in 16 Loth zu 18 Grän oder auch überhaupt in 4864 holl. Aß zerlegt. Wird nun angegeben, eine Art Goldmünzen sei 22 Karat sein, so bedeutet dies, daß die rauhe Mark, d.h. eine Mark solcher Münzen, 22 Karat reines Gold und zwei Karat Zusatz enthalte; ebenso nennt man eine Sorte Silbermünzen z.B. zwölflöthig, wenn in der rauhen Mark derselben 12 Loth reines Silber und folglich vier Loth Zusatz sich vorfinden. Korn und Schrot der einzelnen Münzen wird nach holl. Aß, engl. Grän oder franz. Grammen angegeben und das Gewicht (Schrot) eines preuß. Thalers beträgt z.B. 461,86 holl. Aß. In Deutschland hat es von Alters her eine Menge von Münzfußen gegeben, denn besaßen auch eigentlich die deutschen Könige das ausschließliche Münzrecht, so ward es doch durch Verleihung sehr frühzeitig von geistlichen und weltlichen Reichsständen erworben und zuletzt als ein Bestandtheil der Landeshoheit angesehen. Es konnte also ein Jeder für sein Ländchen einen Münzfuß bestimmen und vergebens suchte man durch Reichsgesetze, so 1559 durch Aufstellung des alten Reichsfußes, nach welchem die Mark Silber zu 8 Thlr. ausgeprägt werden sollte, mehr Einförmigkeit in dos deutsche Münzwesen zu bringen. Die Verschlechterung der Münzen nahm immer mehr überhand und veranlaßte einzelne Reichsstände, derselben durch Vereinigungen zu begegnen. Sachsen und Brandenburg verabredeten in dieser Absicht 1667 im Städtchen Zinna den sogenannten zinnischen Münzfuß zu 101/2 Thlr. oder 153/4 Gulden aus der seinen Mark Silber, aber 1690 schon kamen beide Staaten und Braunschweig über den leipziger Münzfuß überein, nach welchem 12 Thlr. oder 18 Gldn. aus der seinen Mark geprägt wurden und der vom 1. Dec. 1738 an auch als Reichsfuß angenommen ward, ohne daß dadurch Einförmigkeit der Münzverhältnisse gewonnen worden wäre. Vielmehr nahm Preußen schon 1750 einen Münzfuß an, nach dem 14 Thlr. oder 21 Gldn. (daher Einundzwanzig-Guldenfuß, 21 Fl.-Fuß), aus der Mark sein geprägt wurde, und der vom damaligen preuß. Generalmünzdirector D. Graumann auch der Graumann'sche genannt wird, und Östreich und Baiern schlossen 1753 eine Convention über einen Münzfuß, nach dem 20 Gldn. oder 131/3 Thlr. aus der seinen Mark Silber geschlagen werden sollten, welchen sogenannten Conventions- oder Zwanzig-Guldenfuß (20 Fl.- Fuß oder Conv.) die Hansestädte, einige norddeutsche Herzogthümer und das übrige Deutschland, außer den preuß. Staaten, annahmen. Daß Baiern schon 1754 dem Vierundzwanzig-Guldenfuß den Vorzug gab, blieb ohne wesentlichen Einfluß, indem dadurch im Verkehr der Werth der Münzen nach dem Conventionsfuße blos um den fünften Theil ihres Nennwerths erhöht wurde und eigentlich kein Geld darnach gemünzt wurde, was erst später mit kleinern Münzen (Kreuzer, Drei- und Sechskreuzern) und Kronenthalern erfolgte. Außer den drei letztern allgemeinern Münzfußen bestanden und bestehen noch mehre weniger verbreitete, hinsichtlich der Scheidemünze aber band man sich meist an keinen derselben, sondern schlug diese fast durchgängig aus einer an Silber oft sehr geringhaltigen (bis 3 Loth und 13 Loth Kupfer in der Mark) und sobald der Zusatz in einer Münze die Hälfte oder mehr ihres Gewichts beträgt, Billon genannten Masse. So waren auch die seit dem siebenjährigen Kriege ausgeprägten, ehemaligen preuß. Groschen und Sechspfennigstücke (1/24 und 1/48 Thlr.), die selbst in manchen Nachbarländern nach ihrem Nennwerthe galten, so geringhaltig, daß sich Preußen, als in Folge des unglücklichen Kriegs von 1806 sein Ansehen sank und jene Münzen nun im Auslande verschlagen, d.h. nicht mehr angenommen wurden, selbst zu Herabsetzung derselben auf den wahren Werth genöthigt sah, sodaß seit 1811 anstatt 24 erst 42 solcher Groschen einem Thaler Courant gleichkamen, bis seit 1825 diese Münzen ganz außer Umlauf gesetzt und statt ihrer Silbergroschen ausgeprägt wurden, welche aus 35/9 löthigem Silber bestehen. Das neueste Beispiel einer solchen Münzherabsetzung oder Münzreduction gab 1837 der Herzog Ernst III. von Sachsen-Koburg-Gotha durch Devalvation der von ihm in ungeheurer Menge und ganz außer Verhältniß zu seinen Staaten ausgeprägten, geringhaltigen koburg. Drei- und Sechskreuzerstücke, wodurch namentlich die Bewohner von Baiern und Würtemberg, wo jene Münzen nach dem Nennwerthe cursirten, große Verluste erlitten. – Die Grundlage des Münzfußes ist in den deutschen Bundesstaaten (Bremen ausgenommen, das in Louisdor zu 5 Thlr. ohne Aufgeld rechnet), das Silber, und die jetzt üblichen Goldmünzen sind nach einem gewissen Silberwerth geschlagen, wie z.B. die preuß. Friedrichsdor und sächs. Augustdor zu 5 Thlr., die östr. Dukaten zu 41/2 Gld., gewinnen aber gegen Silber ein wechselndes Aufgeld. Überhaupt gilt jetzt der Zwanzig-Guldenfuß in Östreich, im Königreich Sachsen (wo sich aber der Übergang zum preuß. Münzfuß vorbereitet), in Sachsen-Weimar, -Altenburg und -Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Liechtenstein, Mecklenburg-Strelitz und in den fürstl. reuß. und lippeschen Landen. Der Einundzwanzig-Guldenfuß besteht in [218] Preußen, Hanover, Braunschweig, Anhalt-Dessau, -Bernburg und -Köthen; der Vierundzwanzigguldenfuß in Sachsen-Meiningen und -Koburg, Hessen-Homburg und Hohenzollern; in Holstein und Lauenburg, Kurhessen, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Hamburg läuft nach mehren Münzfüßen geschlagenes Geld um; Schwarzburg-Rudolstadt prägt nach einem Kammerfuße 133/4 Thlr. aus der seinen Mark; Luxemburg hat holl. Gulden (24,375 aus der seinen Mark); Baiern, Würtemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt a. M. aber haben im Aug. 1837 sich vertragsmäßig über Beibehaltung der Rechnung nach Gulden und Kreuzern und künftige Ausprägung der groben Münzen zu 241/2 Gld. und von Drei- und Sechskreuzern zu 27 Gld. aus der seinen Mark vereinigt. – Die vorkommende Verfälschung der Münzen wird durch Nachprägung von Münzen aus unedlem Metall oder von geringerm Gehalte als die echten (Falschmünzerei) oder betrügliche Verminderung des Gewichts und Werths der echten durch Abfeilen u.s.w. bewirkt. Der Verfertiger falscher Münzen, sowie Derjenige, welcher wissentlich dergleichen ausgibt, verfallen in gleiche Strafe, die in Deutschland jetzt in langjährigem oder lebenslänglichem Zuchthaus oder schwerem Kerker besteht. Falsche Münzen sind der unedlen Bestandtheile wegen gewöhnlich bei gleichem Umfange leichter als die echten und selten ebenso scharf und rein ausgeprägt, daher Vergleichung zweifelhafter Stücke mit echten, sowie Farbe, Klang und andere, zum Theil nur durch Übung zu beurtheilende Merkmale, einen hinreichenden Anhalt geben. – Öffentliche Anstalten, wo Geld verfertigt wird, heißen Münzen und die dabei vorkommenden sämmtlichen Arbeiten und erfoderlichen Kenntnisse sind Gegenstand der Münzkunst. Das auszumünzende Gold und Silber muß zuerst im Schmelztiegel die gesetzmäßige Feinheit (Korn) erhalten, wofür der Münzwardein zu sorgen hat, wird dann in Zaine (Stangen) gegossen, welche ungefähr die Breite und Dicke der, daraus zu prägenden Münzen haben und diese noch vollkommener durch ein Walzwerk erhalten. Hierauf werden aus diesen Metallstreifen unter dem sogenannten Durch-, schnitt mittels einer Presse und stählerner Ponzen runde Münzplatten ausgeschnitten, deren Gewicht nachher der Justirer einzeln prüft und die zu schweren Stücke durch Befeilen ausgleicht, die leichten aber zum Einschmelzen zurücklegt. Da die Münzplatten während der bisherigen Bearbeitung sehr spröde und daher zum Prägen ungeschickt geworden sind, so werden sie rothglühend gemacht, wodurch sie die nöthige Zähigkeit wieder erhalten, und um dem Metall seinen ebenfalls verlorenen Glanz und sein Ansehen wiederzugeben, in einer sauren Flüssigkeit aufgesotten. Diese löst von der Oberfläche das vorhandene Kupfer auf und läßt das Silber mattweiß zurück, woher es kommt, daß die meisten Silbermünzen, nachdem sie einige Zeit gebraucht wurden, ihr schönes Ansehen verlieren, indem nach Abnutzung des Silberhäutchens auf ihrer Oberfläche erst die wahre Farbe der Legirung oder Metallmischung sichtbar wird. Auf dem Rändel- oder Kräuselwerke erfolgt nun das Rändeln der Münzplatten, indem man sie zwischen zwei Schienen durchrollen läßt, welche die Randverzierung oder die darauf zu prägende Schrift enthalten, und endlich macht das eigentliche Prägen den Beschluß. Dieses geschieht in der Münzpresse zwischen zwei stählernen Stempeln, von denen der untere fest liegt, der obere bei Hin- und Herbewegung der [219] Kolben auf- und niedersteigt, was in großen Münzanstalten durch Wasser- oder Dampfkraft bewirkt wird. Dabei werden die oft blos von einem Knaben in eine Art Rinne gelegten Münzplatten von der Maschine selbst zwischen die Stempel gebracht, von wo sie, auf beiden Seiten geprägt, in das dazu bestimmte Behältniß fallen. Die Kosten, welche die Verfertigung der Münzen mit sich bringt, heißen Schläge- oder Prägeschatz und werden meist auf die Münzen geschlagen, wodurch deren Nennwerth um ein Unbedeutendes den wahren Werth übersteigt; in England und den Vereinigten Staaten von Nordamerika findet jedoch diese Werthverminderung nicht statt. – Die wissenschaftliche Betrachtung der Münzen ist Sache der Münzkunde oder Numismatik, die eines Theils Stoff und Herstellung derselben, Angabe von Zeit, Ort und Behörde, wo und von welcher sie geschlagen worden, die Deutung des Gepräges und andere äußere Umstände, Nothmünzen, geprägte Metallmarken und die afrikan. Muschelmünzen oder Kauris (s.d.) nicht ausgeschlossen, zum Gegenstande ihrer Forschungen und Belehrungen macht, anderntheils sich als Hülfswissenschaft der Geschichte zunächst mit den erhaltenen Geld-, Denk- und Schaumünzen oder Medaillen des Alterthums, den Münzen des Mittelalters und vorzugsweise in künstlerischem Betracht, mit den Denkmünzen und seltener gewordenen Geldsorten der neuen Zeit beschäftigt. Den aufgefundenen Münzen der Griechen und Römer und der ihrer Herrschaft unterworfen gewesenen Länder und Städte verdanken wir eine Menge Aufschlüsse in Bezug auf Zeit- und Ortsbestimmung, Angabe von Namen längst untergegangener Städte und Reiche und nirgend genannter Fürsten und Heerführer. Sammlungen antiker Münzen scheinen erst seit dem 14. Jahrh. angelegt worden zu sein und wurden im 15., noch mehr im 16. Jahrh. eine der vorwaltenden Liebhabereien der Fürsten und Großen in Italien, Frankreich, Holland und Deutschland; um dieselbe Zeit erhob. sich auch die Numismatik zur Wissenschaft. Von den Münzen des Alterthums wendete sich die Aufmerksamkeit der Gelehrten auch zu denen der mittlern Zeit, die nun für Münzsammlungen ebenso begehrt wurden, wie die griech. und röm., aus deren Nachahmung für betrügliche Zwecke, besonders in Italien, ein Gewerbe gemacht wird. Die berühmtesten Münzsammlungen sind jetzt die zu Paris, Petersburg, Wien, Dresden, London (im brit. Museum), Mailand, Venedig, Velletri, die des Königs von Holland und zu Upsala, Kasan und Charkow, welche letztere an orientalischen Münzen die reichste sein soll. Von großer Wichtigkeit für die Münzkunde ist ein von Collas in Frankreich neuerdings erfundenes Verfahren des Stahl- und Kupferstichs, welches die schnelle und durchaus genaue Übertragung des Gepräges auf die Platten möglich macht und besonders geeignet scheint, die genauesten Abbildungen neu aufgefundener Münzen rasch bekannt zu machen und Verfälschungen zu erschweren.
Adelung-1793: Münze (2), die · Münze (1), die · Marien-Münze, die
Brockhaus-1837: Schwarze Münze
DamenConvLex-1834: Schilling (Münze) · Reis (Münze) · Münze (Botanik)
Herder-1854: Schwarze Münze · Münze
Lueger-1904: Münze, Münzenherstellung · Münze
Meyers-1905: Münze [2] · Münze [1]
Pierer-1857: Schwarze Münze · Vorderseite einer Münze · Münze [3] · Münze [1] · Münze [2]
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