Oberst

[319] Oberst, unrichtig Obrist, wird der höchste Offizier und Anführer eines Regiments genannt. In frühern Zeiten besaßen dieselben eine sehr unabhängige Stellung und übten über die Mannschaft ihres Regiments die volle Gerichtsbarkeit allein aus, besaßen bei demselben das Recht über Leben und Tod und dehnten dies mitunter auch noch weiter aus. So ließ während des dreißigjährigen Krieges ein Oberst seine der Untreue beschuldigte Gattin hinrichten, ohne daß er deshalb zur Verantwortung gezogen worden wäre. Sie ernannten die Offiziere bei ihren Regimentern, deren Anwerbung und Unterhalt ebenfalls ihre Sache war, und der Krieg machte sie gewöhnlich zu reichen Leuten. – Oberstlieutenant hieß zuerst der für den Fast der Abwesenheit des Obersten mit der Stellvertretung desselben beauftragte Hauptmann oder Rittmeister des Regiments. Nachher wurden sie wirkliche, von den Fürsten ernannte Unterbefehlshaber und führen jetzt das Commando einzelner Bataillone und ähnlicher Truppentheile.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 319.
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