Octroi

[325] Octroi oder Octroy ist ein alter franz. Ausdruck der Amtssprache und bedeutet Bewilligung, Verstattung einer Freiheit von Seiten der Regierung. Man wendet diesen Ausdruck vorzüglich auf ertheilte Handelsvorrechte an und nennt octroirte Handelsgesellschaften die, welchen das Vorrecht ertheilt worden ist, einen gewissen Handel ausschließlich zu betreiben. Außerdem wird in Frankreich auch die an den Thoren mehrer Städte von Lebensmitteln erhobene Abgabe Octroi genannt. Die im J. 1804 über das Zollwesen auf dem Rheine von den Betheiligten geschlossene Übereinkunft hieß Rheinschiffahrts-Octroi; eine octroirte Verfassung aber nennt die Staatswissenschaft diejenige, welche von einem Fürsten einseitig, d.h. ohne Berathung oder Übereinkunft mit dem Lande, demselben ertheilt wurde.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 325.
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