[379] Ouverture wird ein größeres Tonstück für Instrumentalmusik genannt, welches als vorbereitende Einleitung einer aufzuführenden Oper, einem Oratorium oder andern umfänglichen musikalischen Werken, außerdem auch Schauspielen vorhergeht und die Bestimmung hat, das Gemüth der Zuhörer in eine der Auffassung des nachfolgenden Kunstwerkes günstige Stimmung zu versetzen und zugleich den Geist und Charakter desselben anzudeuten. Eine gedrängte Behandlung der musikalischen Gedanken macht sich dabei von selbst nothwendig, da es im Zwecke der Ouverture liegt, die Hörenden anzuregen und nichts weniger als zu ermüden. Übrigens werden auch größere Musikstücke, die mehre in ununterbrochener Folge verbundene Musiksätze enthalten, Ouverturen genannt, obgleich sie keineswegs als Einleitung für ein bestimmtes musikalisches oder dichterisches Kunstwerk gedacht, sondern zur Aufführung in Concerten bestimmt sind.