Partei

[420] Partei nennt man eine Anzahl Menschen, die sich zu gleichen Ansichten bekennen. So lange sie sich damit begnügen, ihre Meinungen ruhig und ohne Beleidigung Andersdenkender mündlich oder schriftlich auszusprechen und zu vertheidigen, kann man ihnen durchaus keinen Vorwurf machen und es hat solche Parteien in allen menschlichen Verhältnissen und zu allen Zeiten gegeben. Besonders häufig kommen sie aber bei religiösen und politischen Dingen vor und in allen Staaten, wo die Staatsbürger durch die Verfassung zu einer gewissen Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten berufen sind, wird es auch politische Parteien geben, ja nach dem Ausspruche eines griech. Weisen soll sogar jeder gute Staatsbürger sich zu einer gewissen Partei bekennen. Gewiß ist, daß Parteilosigkeit, wenn sie in Theilnahmlosigkeit ausartet, keineswegs eine Bürgertugend genannt zu werden verdient und für ein gebildetes Volk schimpflich ist. Ebenso verwerflich ist es aber, wenn eine Partei sich zur Verbreitung ihrer Ansichten oder Erreichung ihrer Zwecke unerlaubter Mittel bedient und sich zum Widerstande oder Umsturze der rechtmäßigen Gewalt im Staate vereinigt. Eine solche Vereinigung heißt aber dann nicht mehr Partei, sondern Faction.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 420.
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