Pedell

[434] Pedell hieß sonst sehr allgemein der Diener eines Gerichts oder einer öffentlichen Behörde, was jetzt fast nur noch mit denen der Behörden mancher Universitäten der Fall ist. Ein solcher Pedell hat alle Befehle des Rectors oder der akademischen Behörden in Vollzug zu setzen, eine gewisse policeiliche Aufsicht zu führen und sich deshalb überall einzufinden, wo durch zahlreiches Zusammenlaufen der Studenten Streitigkeiten oder Unordnungen zu befürchten sind; er hat Duelle möglichst zu verhüten und in allen geeigneten Fällen die Verhaftungen der Studenten vorzunehmen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 434.
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