Titel

[441] Titel (titulus) ist eine den Stand, die Würde oder das Amt einer Person andeutende Bezeichnung. Titel, welche eigentlich ein Amt bezeichnen, werden von den Regierungen zuweilen an Personen, denen man eine ehrende Auszeichnung zu Theil werden lassen will, auch ohne Amt gegeben, und diese werden dann Titularen genannt. Die Titel sind nothwendig, um die Verhältnisse des gesellschaftlichen Lebens zu bezeichnen, doch ist es eine lächerliche Eitelkeit, wenn Der, welchem ein Titel zukommt, ein allzu großes Gewicht auf denselben legt, um so mehr, je weniger einflußreich das Amt oder die bürgerliche Stellung ist, welche durch den Titel bezeichnet wird. Man hat diese Eitelkeit Titulomanie, Titelsucht genannt. Als ein auffallendes Beispiel derselben wird erzählt, daß ein M. Seeger zu Wittenberg im 17. Jahrh. ein Gemälde herstellen ließ, auf welchem er, unter dem Crucifix stehend, abgebildet war. Aus seinem Munde gingen die Worte nach dem Heiland: »Herr Jesu Christ, liebst du mich?« und aus dem Munde des Heilandes kam die Antwort: »Hochedler, Hochachtbarer, Hochgelahrter Herr Magister Seeger, Hochverdienter und Hochwürdiger Rector der Schule zu Wittenberg, ja, ich liebe dich!« – Titel wird ferner ein gesetzlicher Grund genannt, auf welchen ein Rechtsanspruch einer Person zusteht, sowie jede Überschrift oder Unterschrift. durch welche ein schriftstellerisches Werk, eine Abhandlung, ein Kunstwerk u.s.w. bezeichnet wird, namentlich daher auch die Überschrift eines gedruckten Buches, welche kurz den Inhalt desselben andeutet, gewöhnlich auch den Verfasser, den Verleger, Ort und Zeit des Erscheinens angibt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 441.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: