[585] Propst ist bei den Katholischen und von den katholischen Zeiten her auch bei den Evangelischen hier und da ein Titel kirchlicher Vorgesetzter, den in den katholischen Stiftern gewöhnlich der dem Bischofe oder Abt zunächst folgende Vorsteher derselben führt; manchmal war aber auch der höchste Vorgesetzte darunter zu verstehen. Die geistlichen Vorsteher der Nonnenklöster, sowie die von Domstiftern (daher Dompropst) heißen ebenfalls Pröpste und bei den Protestanten ist den Pastoren an den Hauptkirchen mancher Orte, gewissen Mitgliedern der beibehaltenen Stifte und kirchlichen Unterbehörden, der Titel Propst verblieben. Unter Propstei versteht man bald die Stelle eines Propstes, bald die Wohnung, sowie das Einkommen eines solchen, und die Besitzungen, aus deren Nutzungen und Einkünften es fließt.