Rabatt

[613] Rabatt heißt in Handelsgeschäften ein Abzug am Geldbetrag für Waaren, welcher dem Käufer als Vergütung bewilligt wird, weil er früher bezahlt, als es der Gebrauch an den verschiedenen Handelsplätzen bei einem Geschäft mit sich bringt, oder als Begünstigung, weil er eine größere Menge von einer Waare auf einmal nimmt. Der im deutschen Buchhandel von den Verlegern den Sortimentshändlern bewilligte gewöhnliche Rabatt erlaubt, daß die Ladenpreise neuer Bücher fast in ganz Deutschland gleich sind, ungeachtet die Sortimentshändler die Kosten der Zusendung in der Regel tragen. (S. Buchhandel.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 613.
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