Resurrectionsmänner

[679] Resurrectionsmänner (Resurrection-men), Auferstehungsmänner, ist die engl. Benennung für Diejenigen, welche Leichen auf den Begräbnißplätzen heimlich oder auch wol im Einverständniß mit den Aufsehern ausgraben, um dieselben zum Behufe anatomischer Arbeiten an Ärzte und Vorsteher medicinischer Lehranstalten zu verkaufen. Es war nämlich bis 1828 sehr schwierig in England, zum Zergliedern Leichen zu erhalten, weil ein altes Vorurtheil dagegen bestand und gesetzlich nur die Leichname hingerichteter Mörder den anatomischen Anstalten abgeliefert werden durften. Selbst Arme verkauften nur selten bei Lebzeiten ihren Leichnam, und so machten denn manche Leute aus dem Leichenstehlen in den großen Städten ein Gewerbe, da das Stück zuweilen bis gegen 100 Thlr. bezahlt wurde. Die darauf gesetzte Strafe von 6–12 Monat Gefängniß fruchtete wenig und erst die schreckliche Entdeckung, daß der Schuhmacher W. Burke in Edinburg mehre und, wie er kurz vor seiner Hinrichtung gestand, im J. 1828 mit einem Helfershelfer 15 Menschen ermordet hatte, um ihre Leichen zu verkaufen, veranlaßte das Parlament, durch ein Gesetz den anatomischen Lehranstalten ihren Bedarf an Leichnamen einigermaßen zu sichern, sodaß der Leichendiebstahl sich wenigstens sehr vermindert hat.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 679.
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