Retentionsrecht

[679] Retentionsrecht ist das dem rechtmäßigen Besitzer einer Sache, welche eigentlich das Eigenthum eines Andern ist, zustehende Recht, diese so lange zu behalten, bis er wegen seiner auf die Sache sich beziehenden Foderungen befriedigt ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 679.
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