[219] Sonett nennt man eine ursprünglich ital. Gedichtform, welche eine poetische Darstellung eines Gedankens, eine künstlerische Ausführung der Satzform ist. Wie nämlich der Satz in Vordersatz und Nachsatz und bei poetischer Ausführung jeder dieser beiden in Bild und Gegenbild zerfällt, so hat auch das Sonett zwei Hauptabtheilungen, deren jede sich wieder in zwei Unterabtheilungen spaltet. Es enthält im Ganzen 14 Verse oder Zeilen, von denen acht die erste, sechs die zweite Hauptabtheilung machen, und zerfällt in vier Strophen, von denen die beiden ersten vierzeilig, die beiden letzten dreizeilig sind. Die vierzeiligen Strophen heißen Quartette, Quadernarien oder Quadrains, die dreizeiligen Terzinen oder Terzette. Die regelmäßigste Form des Sonetts ist diejenige, bei welcher in den beiden Quartetten zwei Reime, jeder viermal, wiederkehren, sodaß sich die Verse 1, 4, 5, 8, und ebenso die Verse 2, 3, 6, 7 gleichlautend endigen, in den Terzetten entweder drei Reime jeder zweimal, oder zwei Reime jeder dreimal wiederkehren. Indeß gibt es noch mehre hiervon abweichende Formen des Sonetts, sogar solche, bei denen mehr oder weniger als 14 Zeilen auftreten. Als Erfinder des Sonetts wird Fra Guittone von Arezzo, gest. 1295, genannt, seine höchste Vollendung erhielt es jedoch durch Petrarca (s.d.). In Deutschland brachten es zuerst Weckherlin und Opitz zu Ansehen, und später zeichneten sich Bürger, Schlegel, Tieck, Rückert, Platen u. A. als Sonettendichter aus. Vergl. Raßmann's »Sonette der Deutschen« (3 Bde., Braunschw. 1817).