[278] Starosten hießen die Landwürdenträger im frühern Polen, welche im Besitz eines der einst zum Unterhalt des Königs ausgesetzten Landgüter waren, sie mochten dasselbe nun durch Schenkung, Verkauf, Verpfändung, oder durch Lehnsverleihung auf Lebenszeit erhalten haben. Diejenigen von diesen Gütern, welche der König niemals einziehen durfte, sondern immer aufs Neue in Lehn geben mußte, hießen Starosteien. Die Starosteigerichte, welche einigen Starosten zustanden, konnten über peinliche Sachen und persönliche Klagen der Edelleute entscheiden.