[311]Starosten, im ehemaligen Königreich Polen Edelleute, die von dem Könige ein Kronlehen hatten und oft eine besondere Gerichtsbarkeit über peinliche Sachen u. persönliche Klagen der Edelleute ausübten (Starosteigerichte).
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 311.