Starosten

[701] Starosten, in Rußland Dorfälteste, Schulzen, Gerichtshalter. Im ehemaligen Königreich Polen bekleideten sie eine höhere Würde, welche etwa der eines Landrathes od. Kreisgerichtsraths entspricht; es waren Edelleute, welche zu den Landeswürdenträgern gehörten u. vom König eines der königlichen Güter zum Geschenk od. als Lehn erhalten hatten. Einige S. hatten auch die Jurisdiction in einem gewissen Kreise, u. zwar stand ihnen die Entscheidung über peinliche Sachen u. persönliche Klagen der Edelleute zu. Nur in einigen bevorrechteten Städten befanden sich Starosteien, Sitze solcher S.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 701.
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