Thatbestand

[398] Thatbestand (lat. corpus delicti) nennt man im Allgemeinen die Darlegung einer Handlung, besonders danach, wie sie sich in ihren Folgen darstellt, ohne Rücksicht auf die rechtliche oder moralische Beschaffenheit derselben und ohne Rücksicht auf die Beweggründe Dessen, der sie vollbracht hat. Die Ermittelung des Thatbestandes ist besonders bei Criminalverbrechen wichtig. Es müssen nach gehöriger Untersuchung die factischen Merkmale dargelegt werden, welche eine Handlung, eine Begebenheit zum Verbrechen machen. Der Thatbestand ist die erste Bedingung eines Criminalprocesses, selbst das Geständniß des Verbrechens kann den Thatbestand nicht erübrigen. Wenn z.B. Jemand behauptet, einen Mord begangen zu haben, es kann aber auf keine Weise der Gemordete ausfindig gemacht werden, weder durch Auffindung des Leichnams noch durch andere Beweise seiner ehemaligen Existenz, so kann auf die gesetzmäßige Strafe nicht rechtlich erkannt werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 398.
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