Thatbestand

[446] Thatbestand, lat. corpus delicti, was zum Inbegriff einer verbrecherischen That gehört. Objectiver T., die allgemein geltenden Merkmale, welche nach gesetzlicher Begriffsbestimmung die Handlung zum Verbrechen stempeln. Subjectiver T., die persönlichen Momente, welche bei der Beurtheilung des einzelnen Verbrechers in Betracht kommen (Zurechnungsfähigkeit, Milderungs- und Schärfungsgründe).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 446.
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