Toast

[442] Toast (spr. Tohst) bezeichnet bei uns allgemein nur einen Trinkspruch, der zu Ehren einer anwesenden oder abwesenden Person, auch wol einer Sache in einer Tischgesellschaft ausgesprochen wird. Die Sitte der Toaste in der gegenwärtig üblichen Weise stammt, wie das Wort, aus dem Englischen. Hier aber bezeichnet Toast ursprünglich eine geröstete oder gebähte Brotschnitte, dann namentlich auch eine Dame, deren Gesundheit getrunken werden soll, endlich, wie bei uns, jeden Trinkspruch.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 442.
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