[547]Ususfructus heißt lat. das Recht, jedwede Nutzungon und Früchte von einer Sache zu ziehen, dieselbe auf beliebige Art zu gebrauchen, und ist so viel wie Nießbrauch (s.d.).
Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 547.