[597] Versehen wird die Wirkung der Einbildungskraft schwangerer Frauen auf ihre Leibesfrucht genannt, vermöge welcher letztere in Folge des Erschreckens der Mutter über den Anblick irgend eines ungewöhnlichen, widrigen, Ekel oder Abscheu erregenden Gegenstandes an demselben Theile des Körpers, den die Mutter im Augenblicke des Erschreckens vielleicht zufällig an ihrem eignen Körper berührt, eine dem Schrecken einflößenden Gegenstande ähnliche Misbildung bekommen soll. Noch ist die Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer solchen Einwirkung Schwangerer auf ihre Leibesfrucht eine unentschiedene Streitfrage unter den Ärzten und Naturforschern, von denen die Mehrzahl nach den bis jetzt vorliegenden Entdeckungen und Erfahrungen im Bereiche der Anatomie und Physiologie mehr geneigt ist, die Möglichkeit des Versehens in Zweifel zu ziehen als zuzugeben, zumal es vielen, früher und später mitgetheilten Fällen von Versehen an hinreichender Glaubwürdigkeit gebricht, was jedoch nicht ausschließt, daß Schwangere sich vor Gelegenheiten zum Versehen hüten sollen.